Eine Korrektur der finanziellen Fehlanreize, ein Vorteilsverbot und die Offenlegungspflicht werden unterstützt. Die Neuregelung der Kompetenzen bei den Abgabelisten wird im Hinblick auf eine integrierte Versorgung als sinnvoll beurteilt. Der Dachverband pharmaSuisse begrüsst im Interesse einer innovativen Grundversorgung und eines besseren Schutzes der Patienten das grundsätzliche Verbot des kommerziellen Arzneimittelverkaufs in der Arztpraxis (Selbstdispensationsverbot). In abgelegenen Regionen, wo Apotheken die Versorgung nicht sicherstellen können, sind Ausnahmen angebracht.
Der Dachverband pharmaSuisse ist klar für eine korrekte Honorierung aller Gesundheitsberufe, namentlich auch der Ärzteschaft. Der Arzt soll aber seine Einnahmen aus der erbrachten Leistung beziehen und nicht aus dem Arzneimittelverkauf. Dieser wirkt auf den ersten Blick 'bequem', ist aber mit gewichtigen Nachteilen für die Patienten verbunden: Beschränkte Sortimente, eingeschränkten Neutralität des Arztes bei der Verschreibung, fehlende professionelle Prüfung durch einen Apotheker. Die Selbstdispensation muss neu geregelt werden, weil sie die dringend nötige, Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker verunmöglicht.
In Kantonen mit kommerziellem Verkauf von Medikamenten in der Arztpraxis (Selbstdispensation) funktioniert die Zusammenarbeit Arzt - Apotheker in der Regel nicht. Die Patienten erhalten kein Rezept. Sie müssen für jeden Bezug zum Arzt gehen, auch wenn es sich nur um die Repetition einer Medikation handelt. Doch genau die Kooperation in interdisziplinären Netzwerken ist nötig, um den Problemen in der Grundversorgung (wie Hausarztmangel und wachsende spitalambulante Kosten) wirksam zu begegnen. Kooperative Projekte zwischen Ärzten und Apothekern in interdisziplinären Qualitätszirkeln zeigen auf, welche Effizientsteigerung und Kostenersparnis möglich wäre.
Eine saubere Trennung der Verschreibung und der Abgabe durch ein generelles Verbot der Selbstdispensation würde hier Klarheit schaffen und neuen Modellen die Türen öffnen.
Die Abgeltung der Hausärzte ist dabei neu zu regeln und die Anreize sind richtig zu setzen. Eine restriktive Regelung des Versandhandels ebenso wie eine klare Vorgabe eines Vorteilsverbotes bzw. die Offenlegungspflicht werden unterstützt. Die Neuregelung der Kompetenzen bei den Abgabelisten wird im Hinblick auf eine integrierte Versorgung als sinnvoll beurteilt.
Die finanzielle Beteiligung von Ärzten am Versandhandel mit Medikamenten hat zu identischen Fehlanreizen geführt wie die Selbstdispensation. Dies vor allem auch in Kantonen, die ein Verbot der Selbstdispensation gesetzlich festgelegt haben. Stossend ist auch die Annahme von Rezepten in der Migros, wo mit Hilfe einer Versandapotheke der Eindruck erweckt wird, Medikamente könnten im Grossverteiler bezogen werden.
Eine klare Regelung ist hier wichtig. Auch gegenüber dem Vorteilsverbot, der Offenlegungspflicht und einer Neuregelung der Abgabekompetenzen nimmt pharmaSuisse positiv Stellung.
Mit mehr als 7000 Mitgliedern und rund 1800 angeschlossenen Apotheken ist der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse die Dachorganisation der Apothekerinnen und Apotheker. Der Verband vertritt ihre Interessen und beteiligt sich unter diesem Blickwinkel aktiv an politischen und Gesetzgebungsverfahren. pharmaSuisse unterstützt seine Mitglieder dabei, die Bevölkerung bei Gesundheitsfragen optimal zu beraten und begleiten. Dazu erarbeitet der Verband wirkungsvolle Präventionsmassnahmen und entwickelt zukunftsweisende Dienstleistungen für die medizinische Grundversorgung. Mit dem Ziel, das hohe Vertrauen der Bevölkerung in die Apotheken weiter zu stärken.
Schweizerischer Apothekerverband (pharmaSuisse) (Firmenporträt) | |
Artikel 'Pharma Suisse: Apothekerschaft positiv zur Stossrichtung des revidierten HMG...' auf Swiss-Press.com |
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