09.12.2021, Bern - Heute hat der Ständerat den zweiten Teil des ersten Kostendämpfungspakets beraten. Von
besonderem
Interesse für die gute Patientenversorgung ist die Massnahme über die Kostensteuerung durch die
Tarifpartner. In Artikel 47c der Gesetzesvorlage war festgehalten, dass die Tarifpartner korrigierende
Massnahmen ergreifen müssten, wenn die Kostenentwicklung in einem Jahr nicht so verläuft, wie im
Voraus festgelegt. Diese Massnahme hätte weitgehende Konsequenzen für die gute solidarisch
finanzierte Patientenversorgung für alle gehabt. Es ist daher sehr erfreulich, dass der Ständerat die
weitreichenden Konsequenzen erkannt und den Artikel aus dem Massnahmenpaket gestrichen hat.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat sich das Ziel gesetzt, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu dämpfen. Wichtig ist hierbei, dass Massnahmen vorsichtig abgewogen und keine Regulierungen beschlossen werden, welche die gute Patientenversorgung in der Schweiz gefährden und nachhaltig schädigen könnten.
Keine Massnahmen zur Schwächung der guten Patientenversorgung Der zweite Teil des ersten Kostendämpfungspakets enthält eine Massnahme zur Preisfestsetzung im Bereich der Generika-Medikamente sowie auch eine Massnahme zur Spitalplanung, wo die Versicherer neu ein Beschwerderecht bekommen sollen. Die grösste Tragweite hätte aber Artikel 47c der Gesetzesvorlage gehabt. Er hätte verlangt, dass ein «gerechtfertigtes Wachstum» im Gesundheitswesen festgelegt wird, welches die Tarifpartner gezwungen hätte, die Kostenentwicklung entsprechend anzupassen. Der Bund hätte generelle Tarifkürzungen, Rückzahlungen oder degressive Tarife verlangen können, um dies zu erreichen. Somit hätte die Massnahme eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung zur Folge gehabt, denn sie hätte unterschiedslos alle Leistungen getroffen und zu einer Einschränkung der medizinischen Versorgung geführt. Patientinnen und Patienten hätten darunter gelitten, insbesondere finanziell schwächer Gestellte und mehrfach Erkrankte wären von einer Einschränkung betroffen gewesen. Ihnen ist die medizinische Behandlung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung heute per Gesetz zugesichert. Es gibt bessere Massnahmen zur Kostendämpfung, die einen breiten Konsens haben und die Patientenversorgung nicht einschränken.
Sinnvolle Kostendämpfungsmassnahmen fördern und vorantreiben Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen EFAS ist in der Beratung im Parlament bereits weit fortgeschritten. Die Vorlage verspricht erhebliches Sparpotential und wird von der Mehrheit aller Akteure im Gesundheitswesen im Grundsatz unterstützt. Mit EFAS würde die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen gefördert und die daraus erfolgenden Ersparnisse kämen direkt den Versicherten zugute. Weiter setzt sich die FMH für die Reduktion des administrativen Aufwands ein. Wichtige Massnahmen zur Kostendämpfung sind weiterhin die Stärkung der kostengünstigen ambulanten Praxismedizin mit einem adäquaten ausgewogenen und zeitgemässen ambulanten Tarif sowie auch eine überregionale Spitalplanung.
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Artikel 'FMH: Ständerat fällt wichtigen Entscheid zugunsten der Patientenversorgung...' auf Swiss-Press.com |
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