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2. Kostendämpfungspaket: Zu wenig Raum für Apotheken-Dienstleistungen - pharmaSuisse



Schweizerischer Apothekerverband (pharmaSuisse)

20.11.2020, Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst die Stossrichtung des zweiten Massnahmenpakets des Bundesrats, das auf Effizienzgewinn setzt. Der Verband befürwortet das Prinzip einer Erstberatungsstelle für alle Versicherten zum besser koordinierten Eintritt ins Gesundheitssystem, nicht aber ein Obligatorium dafür. Ebenso setzt sich pharmaSuisse für die Anerkennung von interprofessionellen Versorgungsnetzwerken ein. pharmaSuisse lehnt hingegen die Einführung von willkürlich festgelegten Kostenzielvorgaben kategorisch ab und ist enttäuscht über die vom Bund vorgesehene untergeordnete Rolle der Apothekerschaft in der Grundversorgung.


Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst die Stossrichtung des zweiten Massnahmenpakets des Bundesrats, das auf Effizienzgewinn setzt. Der Verband befürwortet das Prinzip einer Erstberatungsstelle für alle Versicherten zum besser koordinierten Eintritt ins Gesundheitssystem, nicht aber ein Obligatorium dafür. Ebenso setzt sich pharmaSuisse für die Anerkennung von interprofessionellen Versorgungsnetzwerken ein. pharmaSuisse lehnt hingegen die Einführung von willkürlich festgelegten Kostenzielvorgaben kategorisch ab und ist enttäuscht über die vom Bund vorgesehene untergeordnete Rolle der Apothekerschaft in der Grundversorgung.

Warum nicht Apotheken als Erstberatungsstellen?

pharmaSuisse unterstützt das Prinzip einer Erstberatungsstelle, sofern diese von den Versicherten frei und auf freiwilliger Basis gewählt werden kann. In seinem Vorschlag vergisst der Bundesrat die Apothekerinnen und Apotheker, die als Gesundheitsfachpersonen bereits jetzt täglich pharmazeutische Triage betreiben. Nach der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) und des Medizinalberufegesetzes (MedBG) können Apothekerinnen und Apotheker unter klar definierten Bedingungen leichte Erkrankungen behandeln. Ausserdem gibt es schon jetzt Versicherungsmodelle, die die Apotheke als erste Anlaufstelle in der medizinischen Grundversorgung festlegen und damit die Hausarzt- und Telemedizin-Modelle ergänzen. Fast 70% aller Versicherten haben sich bereits jetzt für eines dieser Modelle entschieden. Deshalb spricht sich pharmaSuisse dezidiert gegen ein Obligatorium aus, das sich als kontraproduktiv erweisen könnte, und befürwortet stattdessen Wahlfreiheit und zielgerichtete Anreize. pharmaSuisse ruft den Bundesrat auf, die interprofessionellen Modelle zu fördern, die den Versicherten einen besseren Zugang zum Gesundheitssystem und gleichzeitig eine effiziente Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Gesundheitsfachleuten ermöglichen.

Stärkung der Netzwerke zur koordinierten Versorgung, Apothekerinnen und Apotheker einbezogen

pharmaSuisse unterstützt Modelle interprofessioneller Netzwerke für die koordinierte Versorgung, die auf einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowie nachvollziehbare Qualitätsprüfungen aller Fachpersonen im Netzwerk beruhen und nicht auf vordefinierten Hierarchien. Im Idealfall sollte der Versicherte die Möglichkeit haben, sein eigenes Netzwerk durch Wahl eines Apothekers, einer Hausärztin, einer Advanced Practice Nurse (APN), eines Spitex-Teams usw. zusammenzustellen. Zur Auswahl sollten nur Dienstleister stehen, die für die interprofessionelle Arbeit ausgebildet sind und die eine Qualitäts-Charta unterzeichnet haben. Es gibt bereits jetzt zahlreiche Versicherungsmodelle, bei denen sich die Versicherten freiwillig für eine eingeschränkte Auswahl entscheiden. Diese Modelle bieten den Vorteil eines Prämienrabatts und werden tendenziell eher von gesunden Menschen gewählt. Der Mehrwert der koordinierten Versorgungsnetzwerke ist jedoch bei der Betreuung von Menschen mit chronischen und Mehrfacherkrankungen am grössten. Es ist daher sinnvoller, die Anreize gezielter zu setzen.

Prävention und Patientenversorgung unter aktiver Beteiligung der Apothekerinnen und Apotheker

pharmaSuisse begrüsst die mögliche Beteiligung der Apothekerinnen an Präventions- und Patientenversorgungsprogrammen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die vorgeschlagene Öffnung ist jedoch zu zögerlich. Die Apotheker könnten nämlich aufgrund der Revision von HMG und MedBG und der damit verbundenen gestärkten Rolle eine breite Palette an Leistungen mit kostendämpfender Wirkung anbieten. Nach heute geltendem Recht dürfen jedoch nur Apothekerleistungen tarifiert und von der Krankenkasse abgegolten werden, die bei der Abgabe eines Medikaments erbracht werden. Die Apothekerinnen können insbesondere aufgrund ihrer Kompetenz in klinischer Pharmazie Einsparungen erwirken. Zum Beispiel im Rahmen der Qualitätszirkel Ärzte-Apotheker oder der pharmazeutischen Betreuung in Alters- und Pflegeheimen nach dem Freiburger Modell (Einsparungen von 4 Millionen Franken jährlich im Kanton Freiburg).

Zielvorgabe für die Kostenentwicklung, eine nur vermeintlich gute Idee

pharmaSuisse hat im Rahmen des Apothekentarifs LOA I von 2001 bis 2003 positive Erfahrung in der Verhandlung von relativen Zielvorgaben mit Krankenversicherern im Rahmen von Tarifverträgen gemacht. Hingegen lehnt der Verband die Einführung von willkürlichen Top-Down-Zielvorgaben in der Kaskade Bund, Kantone und Leistungsgruppen kategorisch ab. Diese würden einerseits zu einem unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand und anderseits zu Rationierungen, Verschiebungen von Behandlungen, einer Zweiklassen-Medizin sowie einer Bestrafung kosteneffizienter Leistungserbringer führen.

Elektronische Rechnungsübermittlung in Apotheken seit mehr als 20 Jahren

Den Vorschlag, die Leistungserbringer zur elektronischen Rechnungsübermittlung zu verpflichten, begrüsst pharmaSuisse. Seit 1996 rechnen sämtliche Apotheken mit den Krankenversicherern im System des Tiers Payants nach einem vereinbarten Standard elektronisch ab.

Abschliessend nimmt pharmaSuisse mit Unverständnis zur Kenntnis, dass der Bundesrat dieses zweite Massnahmenpaket nicht genutzt hat, um die Position der Apotheken als einfach zugängliche Anlaufstelle in der medizinischen Grundversorgung wirklich zu stärken und sie besser in die Prävention, Beratung und Koordination einzubinden. Er hat die Gelegenheit verpasst, auf die Motionen Humbel (18.3977 Abbilden der Leistungen der Apotheker zur Qualitätssicherung und Kostendämpfung im Krankenversicherungsgesetz) und Ettlin (18.4079 Kostendämpfende Apothekerleistungen ermöglichen) zu reagieren.

Kontakt

Stephanie Balliana
Leiterin Medienstelle pharmaSuisse
Schweizerischer Apothekerverband
Stationsstrasse 12
3097 Bern-Liebefeld
Tel.: +41 (0) 31 978 58 27
E-Mail: kommunikation@pharmaSuisse.org



Über Schweizerischer Apothekerverband (pharmaSuisse):

Mit mehr als 7000 Mitgliedern und rund 1800 angeschlossenen Apotheken ist der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse die Dachorganisation der Apothekerinnen und Apotheker. Der Verband vertritt ihre Interessen und beteiligt sich unter diesem Blickwinkel aktiv an politischen und Gesetzgebungsverfahren. pharmaSuisse unterstützt seine Mitglieder dabei, die Bevölkerung bei Gesundheitsfragen optimal zu beraten und begleiten. Dazu erarbeitet der Verband wirkungsvolle Präventionsmassnahmen und entwickelt zukunftsweisende Dienstleistungen für die medizinische Grundversorgung. Mit dem Ziel, das hohe Vertrauen der Bevölkerung in die Apotheken weiter zu stärken.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung 2. Kostendämpfungspaket: Zu wenig Raum für Apotheken-Dienstleistungen - pharmaSuisse ---


Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:
 Schweizerischer Apothekerverband (pharmaSuisse) (Firmenporträt)

 Artikel '2. Kostendämpfungspaket: Zu wenig Raum für Apotheken-Dienstleistungen - pharmaSu...' auf Swiss-Press.com





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