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Patientenverfügung, das Schweizerische Rote Kreuz erweitert sein Angebot

29 Januar 2013 | von Verein Schweizerisches Rotes Kreuz

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


Pressetitel

Patientenverfügung, das Schweizerische Rote Kreuz erweitert sein Angebot

Verfasser / Quelle

Schweizerisches Rotes Kreuz

Publikation

29.01.2013 | 09:45 Uhr


29.01.2013, Das Schweizerische Rote Kreuz bietet neue Dienstleistungen beim Erstellen und Hinterlegen der Patientenverfügung SRK an. Neu kann das aktualisierte Formular auf der Website www.patientenverfuegung-srk.ch heruntergeladen werden. Eine umfassende Beratung ergänzt dieses neue Angebot. Die Patientenverfügung kann zudem beim SRK hinterlegt werden, wo sie jederzeit zugänglich ist.


Die Patientenverfügung SRK definiert, welche medizinische Behandlung jemand erhalten will oder nicht, wenn er oder sie sich nicht mehr selber dazu äussern kann zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit. Die Patientenverfügung SRK auf der neuen Website www.patientenverfuegung-srk.ch umfasst aber auch persönliche Werthaltungen und Angaben über die Vertrauensperson. Damit die Ärzteschaft die Patientenverfügung anwenden kann, darf diese keine Widersprüche oder unmöglichen Forderungen enthalten. Die aktualisierte Patientenverfügung SRK entspricht diesen Kriterien. Sie ist sehr detailliert und dadurch besonders effizient.

Mit oder ohne Beratung
Die Erarbeitung der Patientenverfügung erfordert Entscheide, bei denen man sich idealerweise beraten lässt. Dazu hat das SRK in den letzten Jahren in der Deutsch-schweiz ein Netz von Beraterinnen und Beratern geschaffen. Dieses soll nach und nach auf die gesamte Schweiz ausgedehnt werden. Im Gespräch mit einer Beratungsperson erhält man Antworten auf medizinische und medizinethische Fragen, kann seine eigenen Bedürfnisse im Zusammenhang mit Leben und Sterben ausdrücken und so seine Entscheidungen treffen. Anschliessend verfasst die Beratungsperson die Patientenverfügung gemäss den formulierten Wünschen.

Denjenigen, die ihre Patientenverfügung lieber ohne Beratung verfassen möchten, bietet das SRK ein Formular auf Deutsch, Französisch und Italienisch zum Herunterladen an. Dabei stehen eine Wegleitung und ein Glossar zur Verfügung.

In guten Händen
Die Patientenverfügung SRK ist nur dann wirksam, wenn sie im Bedarfsfall zugänglich ist. Deshalb hat das SRK eine rund um die Uhr erreichbare nationale Hinterlegungsstelle eingerichtet. Vor der Registrierung der Patientenverfügung SRK wird ihr Inhalt überprüft. Anschliessend erhält der Inhaber, die Inhaberin eine Karte mit einer Telefon-nummer für die Ärzteteams. Ausserdem lädt die Hinterlegungsstelle die Inhaberinnen und Inhaber regelmässig ein, ihre Patientenverfügung zu aktualisieren. So können die se überprüfen, ob der Inhalt immer noch ihrem Willen und den aktuellen Lebensum ständen entspricht.


Medienkontakt: Osman Besic Schweizerisches Rotes Kreuz Departement Gesundheit und Integration Leiter Abteilung Gesundheit und Diversität Tel: 031 960 75 23 / 079 277 84 85 E-mail: osman.besic@redcross.ch



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Quelle: Schweizerisches Rotes Kreuz | Publiziert am 29.01.13 | Aktualisiert um 09:45 Uhr


Über Verein Schweizerisches Rotes Kreuz:

Das SRK ist eine Hilfsorganisation, die sich auszeichnet durch die Grundsätze ihres Handelns, ihre lange Erfahrung, die Breite ihres Wirkens, die Einbettung in eine weltweite Bewegung.

Das Schweizerische Rote Kreuz vereinigt wie kein anderes Hilfswerk eine Vielfalt von Stärken in den Bereichen Gesundheit, Integration und Rettung unter einem Dach. Das SRK umfasst 24 Kantonalverbände und vier Rettungsorganisationen, zwei Institutionen sowie die Geschäftsstelle SRK.

Das SRK ist ein privatrechtlicher Verein gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch. Nach Vorbild der Eidgenossenschaft ist das SRK föderalistisch strukturiert und dezentral organisiert.

Oberstes Organ des SRK ist die Rotkreuzversammlung, die sich aus 97 Delegierten der Mitgliedorganisationen des SRK zusammensetzt (64 Vertreter/innen der Rotkreuz-Kantonalverbände, 33 Vertreter/innen der Rettungsorganisationen).

Das oberste Leitungsorgan des SRK ist der Rotkreuzrat, der maximal zwölf Mitglieder zählt. Der/die Präsident/in präsidiert den Rotkreuzrat und repräsentiert das Schweizerische Rote Kreuz nach aussen.


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