Als Folge der anfangs 2011 in Kraft getretenen Steuerreform hat COLTENE Holding AG grundsätzlich die Möglichkeit, anstelle einer Dividende aus dem Bilanzgewinn den Aktionärinnen und Aktionären eine Ausschüttung aus den Reserven aus frühe-ren Kapitaleinlagen ohne Abzug der Schweizer Verrechnungssteuer von 35% auszu-richten. Diese Ausschüttung ist für Aktionäre mit Steuerdomizil Schweiz, welche die Aktien im Privatvermögen halten, einkommenssteuerfrei.
Damit die Aktionäre von einer Ausschüttung aus "Reserven aus Kapitaleinlagen" profitieren können, hat der Verwaltungsrat beschlossen, den publizierten Antrag zu Traktandum 2 vom 17. März 2011 abzuändern.
Die vollständige Einladung zur Generalversammlung sowie die Ergänzung zur Ein-ladung sind der PDF-Version dieser Mitteilung beigefügt. Die Dokumente können im Bereich Investoren & Medien der COLTENE Website www.coltene.com oder unter folgendem Link http://www.coltene.com/10210/Generalversammlung.html bezogen werden.
Ordentliche Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung der COLTENE Holding AG findet am Donners-tag, 28. April 2011, um 16:00 Uhr, bei der COLTENE Holding AG, Feldwiesen-strasse 20, 9450 Altstätten/SG, statt.
Medienkontakt:
Bernhard Schweizer
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